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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Fraglicher Anteil: Wie wird eine Berufsunfähigkeitsrente besteuert?
  • Unbefristetes Leiharbeitsverhältnis: Arbeitnehmer kann dem Entleiher nicht dauerhaft zugeordnet sein

Informationen für Unternehmer

  • Bei grenzüberschreitender Unternehmertätigkeit: So erhalten Sie Ihre kostenlose Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Einzweck-Gutscheine: Wann die Umsatzsteuer auf digitale Gutscheincodes abzuführen ist
  • Europarichter entscheiden: Vorsteuerabzug trotz mängelbehafteter Rechnung
  • Finanzministerium legt nach: Neues Schreiben regelt digitale Rechnungen ab 2025
  • Grundbesitzende Gesellschaft: Kann ein Erbe als neuer Gesellschafter gelten?
  • Hotel-Steuersätze auf dem Prüfstand: Frühstück und Wellness bald teurer?
  • Konzernklausel für Umstrukturierungen: BFH nimmt Grunderwerbsteuervergünstigung in den Fokus
  • Mehr als nur Zahlen: Sudoku-Rätselhefte dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zugeordnet
  • Natur trifft Steuerrecht: Umsatzsteuerliche Folgen von Tierwohl und Aufforstung
  • Umsatzsteuer bei digitalen Leistungen: Klärung zur Rolle von App Stores und dem Leistungsort
  • Verdeckte Vermittlung im Netz: Wann bleibt die Online-Provision umsatzsteuerfrei?
  • Übertragung stiller Reserven: Zu Unrecht gebildete Rücklage muss schnellstmöglich aufgelöst werden

Informationen für alle

  • Aktuelle Steuerschätzung: Prognostizierte Einnahmen des Staates steigen
  • Außergewöhnliche Belastung: Wann können Prozesskosten steuermindernd sein?
  • Datenübermittlung: Finanzamt darf Bescheide nach Korrektur von Rentenmitteilungen ändern
  • Digitale Steuerbescheide: Ab 2026 rücken die Finanzämter weiter vom Papier ab
  • Einspruch per E-Mail: Empfangs- und Lesebestätigung muss nicht angefordert werden
  • Freiwilliger Wehrdienst: Wann Eltern noch einen Kindergeldanspruch haben
  • Kein Sonderausgabenabzug: Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung müssen nicht abziehbar sein
  • Kraftfahrzeugsteuergesetz: Steuerbefreiung für Elektroautos wird um fünf Jahre verlängert
  • Master und Promotion: Kosten für die zweite Ausbildung sind absetzbar
  • Mündliche Verhandlung: Last-Minute-Antrag auf Videoverhandlung hat keinen Erfolg
  • Rentner und Pensionäre: Pilotprojekt zur vereinfachten Steuererklärung wird fortgeführt
  • Selbstbestimmtes Regeln der letzten Dinge: Eigene Bestattungsvorsorge ist nicht absetzbar
  • Steuerakte: Wenn die Behörde keine Unterlagen beibringt