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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Arbeitsstätte im Ausland: Berechnung der Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers
  • Niedriglohnsektor: Midijobs drücken Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
  • Statistik zur Pendlerpauschale: Arbeitsweg betrug durchschnittlich 28 Kilometer
  • Stundenlohn von 5 EUR: Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum ist nicht sozialversicherungspflichtig
  • Wissenschaftspreise: Preisgelder dürfen nicht reflexartig als Arbeitslohn eingestuft werden

Informationen für Unternehmer

  • Das Umsatzsteuerrecht vereinfachen: Verbände setzen auf Bürokratieabbau
  • Neue E-Rechnungspflicht: Dokumente im PDF-Format reichen nicht aus
  • Rat der Europäischen Union: Grünes Licht für die „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“
  • Reform der Kleinunternehmerregelung: Aktuelles Schreiben liefert Erläuterungen
  • Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Neues Merkblatt und Vordruckmuster
  • Update vom Ministerium: Einheitliche Reiseleistungen und Steuerbefreiung klar definiert

Informationen für alle

  • Anhebung zum 01.07.2025: Renten steigen bundesweit um 3,74 %
  • Außergewöhnliche Belastungen: Auch Kosten für eine Psychotherapie lassen sich absetzen
  • Bildung statt Bürokratie: Umsatzsteuerbefreiung für Schülerfirmen gesichert
  • Bundesverfassungsgericht: Der Solidaritätszuschlag darf bleiben
  • E-Rezepte: Wie Krankheitskosten dem Finanzamt nachgewiesen werden können
  • Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen: Wie sich Privathaushalte den Steuerbonus von 20 % sichern
  • Kindergeld: Sprachkurse sind keine beruflichen Ausbildungen
  • Mündliche Verhandlung: Verhinderte Anreise wegen Bauernstreiks erfordert Terminverlegung
  • Noch nicht abschließend geklärt: Wann bei einer Familienstiftung Schenkungsteuer anfällt
  • Verluste aus Steuerstundungsmodellen: Verrechnungsbeschränkung ist auch bei definitiven Verlusten verfassungsgemäß
  • Vorzugsbesteuerung im Ausland: Britisches Steuerprivileg rechtfertigt erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
  • Zweite Leichenbeschauerin: Ärztin ist nicht sozialversicherungspflichtig tätig