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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Altersvorsorge: Wie die Riesterrente in der Einkommensteuer berücksichtigt wird
  • Berufliche Fahrten von Arbeitnehmern: Leasingsonderzahlungen fließen nur zeitanteilig in individuellen Kilometersatz ein
  • Neue Kaufkraftzuschläge zum 01.01.2025: BMF veröffentlicht neue Gesamtübersicht
  • New Work: Wie Arbeitnehmer ihre Einsätze im Co-Working-Space absetzen können
  • Schenkung von Gesellschaftsanteilen: Bei Sicherung der Unternehmensnachfolge wird kein Arbeitslohn ausgelöst

Informationen für Unternehmer

  • Aktualisierung der Firmenliste: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
  • Anteilsvereinigung: Wann Sie von der Grunderwerbsteuer befreit sein können
  • CESOP-Handbuch: Übermittlungspflichten für Zahlungsdienstleister
  • Entsorgungsbranche: Wann liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor?
  • EuGH-Urteil: Verhältnismäßigkeit der Haftung bei Pflichtverletzungen und bei Insolvenzmeldung
  • Firmenwagen: Auch fehlerhafte Fahrtenbücher können Privatnutzung entkräften
  • Gewerbesteuerkürzung: Start des Erhebungszeitraums bei Erwerb eines Grundstücks
  • Grundstücksunternehmen: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung kann nicht zeitanteilig gewährt werden
  • Präzisierung von Grundsätzen: Mehr Rechtssicherheit im Tankkartengeschäft
  • Rechtsberatungsleistungen bei Schadenersatzforderungen: Gericht bestätigt Vorsteuerabzug trotz gescheiterten Projekts
  • Schlappe für McDonalds: Steuer auf Einwegverpackungen ist verfassungsgemäß
  • Verpachtungs-Betriebe gewerblicher Art: Übergangsregelung erneut verlängert
  • Vollbeendete Personengesellschaft: Gewinnfeststellungsbescheid bleibt trotz Nennung der Gesellschaft wirksam
  • Vorsteuerabzug: Konkurrenz der Umsatzsteuerbefreiungen
  • Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut: Neuauflage der Liste amtlicher Beschaffungsstellen

Informationen für alle

  • Einkommensteuererklärung 2024: Wie sich Versicherungsbeiträge absetzen lassen
  • Eltern aufgepasst: Kinderbetreuungskosten lassen sich ab 2025 besser absetzen
  • Kindergeld: Ist eine Rettungssanitäterausbildung eine Erstausbildung?
  • Neue Fristberechnung ab 2025: Steuerbescheide gelten neuerdings erst am vierten Tag als bekanntgegeben
  • Steuereinnahmen aus Glücksspiel: Staat nimmt 51,5 % mehr Steuern ein als zehn Jahre zuvor
  • Steuerzugriff auf Gehaltserhöhungen: Wie die kalte Progression ausgeglichen werden soll
  • Trotz ärztlich verordneter Wassergymnastik: Fitnessstudiobeiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Unterhaltszahlungen: Gelder dürfen nicht mehr in bar fließen
  • Verdienstausfallschaden: Auch übernommene Steuerlasten sind einkommensteuerpflichtig
  • Versorgungsbezüge: Freibetrag bei geschiedenen Eheleuten
  • Verspätungszuschlag: Manchmal kann Unwissenheit doch vor Strafe schützen
  • Zweitstudium in Teilzeit: Fahrten zur Uni sind mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer absetzbar
  • Zweitwohnungsteuer: Der reine Bodenwert darf nicht der Maßstab sein