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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Leiharbeitnehmer: In welcher Höhe Fahrtkosten geltend gemacht werden können

Informationen für Unternehmer

  • Anzahlungen beim Hausbau: Nachträgliche Steuerberücksichtigung ist unzulässig
  • Außenprüfung: Welche Rechte und Pflichten hat der geprüfte Steuerzahler?
  • Bestechungsgelder: Strafrechtlicher Einzug mindert die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
  • Codename „Dutch Windmill“: NRW-Steuerfahnder decken internationalen Karussellbetrug auf
  • Frage der Aufteilung des Steuerbetrags: Überhöhter Mehrwertsteuerausweis auf Endverbraucherrechnungen
  • Indirekte Transportbeteiligung: Online-Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Keine Kfz-Steuerbefreiung bei Fahrten zur eigenen Biogasanlage
  • Mehrwertsteuerpraxis bei Werkverträgen: Steuerliche Folgen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
  • Privatpilotenlizenz: Flugunterricht ist nicht umsatzsteuerfrei
  • Schenkungsteuer: Vorliegen von begünstigtem Vermögen bei der Vermietung von Wohnungen
  • Statistik für 2024: Mehr Betriebsgründungen als Betriebsaufgaben
  • Umstrukturierung: Wenn die Anteilshöhe die Steuerfreiheit beeinflusst
  • Urteil zur Grundstücksvermietung: Regelung zur Ansässigkeit ausländischer Vermieter verworfen
  • Virtuelle Automatensteuer: BFH hat bei summarischer Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Informationen für alle

  • Alterseinkünfte: Renten müssen immer häufiger versteuert werden
  • Einspruchsfrist verlängert sich: Bescheide gelten erst am vierten Tag nach Postaufgabe als bekanntgegeben
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Gericht muss tatsächliche Lebensverhältnisse durch Zeugenvernehmung aufklären
  • Fragliche Steuerschulden: Steuern zahlen trotz Zweifels an der Richtigkeit des Bescheids?
  • Keine außergewöhnliche Belastung: Kauf eines Luftreinigers während Pandemie war nicht absetzbar
  • Krankenkassen-Bonus: Bescheinigung kann Sonderausgabenkürzung abwenden
  • Sachaufklärungspflicht des Gerichts: Wann ein Sachverständiger gehört werden muss
  • Statistik für 2024: Staatsdefizit erhöht sich auf 118,8 Milliarden EUR
  • Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Finanzbehörden weisen anhängige Einsprüche zurück
  • Steuerpflicht von Privatkliniken: Vergleichbarkeit mit öffentlichen Krankenhäusern entscheidend
  • Unterhaltszahlungen: Bei Barzahlung geht die Absetzbarkeit verloren